Aufgaben Datenbank

03.01.01.20 (Sachsen,Thüringen) Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen

Laufende Nr
100
SYS_1
03
SYS_2
03.01
SYS_3
03.01.01
SYS_4
03.01.01.20
ORGEINHEIT
Personaldienste
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Personalbetreuung
ERAAA
Planen und Durchführen von Personalmaßnahmen
Tarifgebiet
Sachsen,Thüringen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
E 12
SAH

EA

Personelle Maßnahmen unter Berücksichtigung gesetzlicher, betrieblicher, arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher und personeller Voraussetzungen unter Beachtung von Budgetvorgaben vorbereiten, abstimmen, steuern und umsetzen; Qualitativen und quantitativen Personalbedarf unter Berücksichtigung von Aufgabenveränderungen, Rationalisierungen, künftiger Aufgabenentwicklung Planungsprämissen klären und abstimmen; Ergebnisse auswerten und kommentieren; Stellenbesetzungen prüfen, freigeben und einleiten; Bewerbungsunterlagen prüfen, Vorauswahl treffen, Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Fachbereich herbeiführen; Vertragsbedingungen verhandeln und vereinbaren, betriebsbedingte Einsatzänderungen er- mitteln, einvernehmliches Ergebnis herbeiführen; Zu fördernde Mitarbeiter entsprechend Planungsunterlagen auswählen, Anforderungs- und Eignungsprofile erarbeiten, Förderungsmaßnahmen vorschlagen, Förderung überwachen, Ergebnisse auswerten, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vorschlagen; Arbeitsbewertung unter Beachtung tariflicher und innerbetrieblicher Vorschriften durchführen, Tarifgruppen festlegen und vertreten, Entgeltmaßnahmen vorbereiten, mit Vorgesetzten abstimmen und umsetzen, Leistungsbeurteilungen auswerten, sachgemäße Anwendung sicherstellen, Integrationsgespräche mit mehreren Fachbereichen führen; Bei Leistungs- und Verhaltensproblemen Einzelgespräche führen, Ergebnisse dokumentieren und Abhilfemaßnahmen vorschlagen, abstimmen, Ergebnisse überwachen, arbeitsrechtliche Maßnahmen einleiten und umsetzen, ggf. Kündigungen durchführen; Bei Austritten Gespräche führen, Ursachen ermitteln, Ergebnisse dokumentieren, Zeugnisse schreiben und abstimmen; Bei Bedarf Mitarbeiter für Altersteilzeit/Frühpensionierungen ermitteln, vorschlagen und beraten. Konditionen erläutern und Verträge vorbereiten und Maßnahme durchführen; Fachbereiche über personalpolitische Grundsatzfragen informieren, Hintergründe erläutern, in Gesprächen mit Betriebsrat und Mitarbeitern Maßnahmen des Personalbereiches vertreten und begründen.

BBG

Erforderlich sind Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch den Abschluss einer mindestens 4-jährigen Hochschulausbildung (z. B. Dipl.-Betriebswirt/-in Schwerpunkt Personalwesen) erworben werden. Die erforderlichen Fachkenntnisse aus dem Arbeits- und Sozialrecht, der Einsatz personalwirtschaftlicher Instrumente und die Betreuung von Mitarbeitern, die Kenntnisse über Abläufe und betriebliche Gegebenheiten setzen eine langjährige spezifische Berufserfahrung voraus.